Das Prinzip „Bring Your Own Device“ (BYOD)

06.02.2017

Wer kennt es nicht, der Arbeitgeber stellt einem einen langsamen und eher alten Laptop bzw. Notebook, sowie ein Smartphone eines Anbieters zur Verfügung, das man im Privaten nicht nutzt. Nicht nur ist die Bedienung z.T. sehr gewöhnungsbedürftig, die Technik und die Software ist zum Teil auch mehr oder weniger überholt.

Wäre es da nicht klasse, wenn man seinen eigenen privaten Laptop / Notebook und sein eigenes Smartphone nutzen könnte?

„BYOD – Bring Your Own Device“ heißt das. Allerdings gibt es hierbei auch einige rechtliche Fallstricke und Besonderheiten, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

„BYOD“ steht für „Bring Your Own Device“ und bedeutet übersetzt „Bring und nutze Dein eigenes Endgerät“.

Was möchte ein Arbeitgeber damit bezwecken? Kosten sparen … vielleicht, aber nicht unbedingt in erster Linie. Etwaige Kosteneinsparungen spielen eher eine untergeordnete Rolle beim BYOD Prinzip, da der Arbeitgeber und dessen IT Abteilung dadurch eher einen höheren Arbeitsaufwand haben im Zusammenhang mit der Wartung und Sicherheit der privaten Endgeräte der Mitarbeiter.

In manchen Ländern ist das BYOD bereits fest etabliert und in der Praxis umgesetzt.

Was steckt nun also dahinter? Was ist der Beweggrund?

Wenn Unternehmen sich dem Prinzip BYOD öffnen und widmen, dann geschieht dies eher um die Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter zu steigern und das eigene Image in der Belegschaft zu bessern. Nicht selten wird das BYOD Prinzip auch von den Mitarbeitern selbst gefordert bzw. gewünscht. Insbesondere jüngere Mitarbeiter möchten gern bei Ihren Endgeräten immer auf dem aktuellen Stand sein; sie legen auf die neuesten Modelle führender Anbieter großen Wert.

Eines ist klar: Wer privat modernste schnelle Geräte nutzt, möchte nicht auf der Arbeit von langsamen und alten Geräten „ausgebremmst“ werden.

Eine jüngst erhobene Studie hat gezeigt, je jünger die Entscheidungsträger sind, desto unzufriedener sind sie i.d.R. mit der technischen Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.

In Deutschland sind Arbeitgeber allerdings noch sehr zögerlich und zurückhaltend; welches sicherlich an den strengen Datenschutzbestimmungen und Vorschriften liegt, sowie dem z.T. komplizierten Lizenzrecht bei individuellen Softwarelösungen u.s.w.

Wer also beispielweise ein MS Office Paket für den privaten Gebrauch oder für Studenten hat, darf dieses nicht ohne Weiteres im beruflichen Alltag nutzen.

Der Arbeitgeber muss des weiteren gewährleisten, dass auf den Endgeräten der Mitarbeiter berufliche und private E-Mails, sowie Kontakte und sonstige Dokumente stets komplett getrennt bleiben.

Arbeitnehmer tragen in der Regel die Anschaffungskosten für die neuen und modernen Geräte, die sie im Privaten als auch im Beruflichen nutzen möchten; eine Kostenerstattung (auch anteilig) wird in der Regel nicht erfolgen. Private Daten und Dokumente müssen auch vom Arbeitnehmer von den beruflichen Daten und Dokumenten getrennt werden … häufig ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Hinzu kommt, dass das private Smartphone natürlich auch in der Freizeit und im Urlaub stets bei sich geführt wird. Sollten da berufliche Emails und Nachrichten hineinkommen, dann ist die Versuchung natürlich gross, diese „mal so eben schnell“ zu bearbeiten.

Rein rechtlich gesehen ist BYOD ein freiwilliges Prinzip zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich wie bereits erwähnt, die vom Arbeitgeber eingerichtete Infrastruktur zur strikten Daten- und Dokumententrennung auch zu nutzen; ansonsten droht rechtlicher Ärger für den Arbeitnehmer.

Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer die mit einem eigenen Endgerät arbeiten, dem Arbeitgeber auch umfangreiche Kontrolle über die Endgeräte einräumen müssen; theoretisch zu jeder Tages- und Nachtzeit und bis hin zu einem Remote-Login („Fernwartungsmodus“), um Daten bei Diebstahl oder Verlust aus der Ferne zeitnah löschen zu können.

Rechtlich gesehen ist BYOD ein absolut freiwilliges Prinzip zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber; entsprechende Regelungen müssen dann in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und als Anlage schriftlich geregelt werden.

In Deutschland gibt es aufgrund der z.T. nicht unerheblichen Risiken und Aufwand oft kein reines BYOD, so wie es beispielsweise in anderen Ländern der Fall ist. Bei uns gibt es eher ein Mix bzw. eine Art Mischvariante wie CYOD „Choose Your Own Device“, bei der Arbeitnehmer keine eigenen Endgeräte mitbringen und verwenden, sondern aus einer breiteren Palette an Endgeräten ihr Wunscharbeitsendgerät auswählen können; die kann dann auch unterschiedliche Hersteller und Modelle betreffen. Beim COPE „Corporate Owned, Personally Enabled“ Prinzip gehören die Endgeräte der Firma, die private Nutzung ist aber ausdrücklich erlaubt.

Wie man sehen kann, bietet das Prinzip BYOD nicht nur Vorteile, wenngleich es durchaus für das ein oder andere Unternehmen ein gangbarer Weg sein kann.

Ob die Vorteile die Risiken überwiegen oder umgekehrt, muss in jedem Einzelfall von Firma zu Firma individuell bewertet werden.

Eines ist aber sicher, sollte man sich beim privaten Surfen im Internet oder über Email einen Virus oder sonstige Schadsoftware auf das auch beruflich genutzte Endgerät eingefangen haben, dann stellt dies natürlich u.U. auch für den Arbeitgeber ein nicht zu unterschätzendes zusätzliches Restrisiko dar …


Der gläserne Reiche in Deutschland: Die Bundesregierung will zielgerichtet Daten über vermögende Staatsbürger sammeln.

19.12.2016

In einem Interview mit der „Bild“ sagte die Arbeitsministerin Andrea Nahles kürzlich (Zitat gemäß „Bild“): „Es liegt in der Natur der Ressortabstimmung, dass die Meinungen aller Ressorts einfließen. Das ändert aber nichts daran, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Lage und demokratischer Teilhabe auf die Tagesordnung gehört. Wir führen die Diskussion so offen wie noch nie: Studien und Statistiken sind öffentlich, auch die zu den Hochvermögenden ist vollumfänglich auf unserer Homepage. So kann sich jeder selbst ein Bild machen.“

Dem „Bild“ Bericht zufolge will Frau Nahles insbesondere die Vermögenden und Reichen in Deutschland viel stärker in den Fokus nehmen. Sie kritisiert, dass sich vermögende Familien und Einzelpersonen zunehmend zurückziehen und abschotten; sich quasi der Öffentlichkeit entziehen. Das dies durchaus aus Sicherheitsaspekten (Schutz der Privatsphäre und Schutz von Familienmitgliedern vor Kriminellen) seinen guten Grund haben kann, verkennt Frau Nahles anscheinend vollständig.

In dem Interview sagte sie zudem (Zitat gemäß „Bild“): „Es werden immer häufiger große Summen vererbt. Das sind quasi leistungslos erworbene Vermögen für Menschen, die wie in einer eigenen Gesellschaft, wie in einer Kaste leben.  Das Thema Reiche ist in Deutschland wie eine Black Box, ein schwarzes Loch. Wenn das so bleibt, könnten sich Strukturen von mächtigen Zirkeln entwickeln. Es gibt auch bei uns einen Trend zur Refeudalisierung. Wir brauchen Daten über Reichtum in Deutschland. Von mir aus kann es ganz viele Millionäre geben. Es kann aber nicht sein, dass wir über einen Hartz-IV-Empfänger bis auf den letzten Cent Bescheid wissen. Und über Reiche in diesem Land wissen wir fast nichts. Um das diskutieren zu können, brauchen wir Daten über Reichtum.“

Was bedeutet dies nun für die vermögenden Personen in Deutschland? Müssen nun alle HNWI´s und UHNWI´s ihren Reichtum komplett und für Jeden einsehbar und zugänglich offenlegen?

Es bleibt abzuwarten, wie Frau Nahles diesen „Zwang zur Offenlegung“ umsetzen und was die Bundesregierung letztendlich damit bezwecken will. Dennoch ist hier ein entsprechendes Augenmaß seitens der Bundesregierung gefordert.

Als Sicherheitsberater für vermögende Familien, Family Offices und exponierte Personen mahnen wir zur Vorsicht und zum äußerst sensiblen Umgang mit Daten über Reichtum. Bereits jetzt werden sogenannte Reichenlisten von unterschiedlichen Medien publiziert und für Jedermann (auch Kriminelle) zugänglich gemacht. Dies stellt nach unserer Einschätzung ein zum Teil erhebliches Risiko für die betreffenden Vermögenden dar. Vermögende Familien müssen bereits jetzt ein entsprechendes Jahresbudget für deren Sicherheit und zum Schutze deren höchstpersönlichen Interessen einplanen und investieren. Mit der anstehenden und geplanten „Sammelwut“ der Bundesregierung wird sich diese Notwendigkeit sicherlich nochmals intensivieren bzw. erhöhen. In diesem Zusammenhang gilt es, ganzheitlich bzw. weitestgehend vorbereitet zu sein, um auf etwaige Sicherheitsrisiken und Gefahren angemessen und zielgerichtet reagieren zu können.


24/7 automatisierte Internetüberwachung mit Crawler-Technologie

14.12.2016

Wie kann ich herausfinden, ob, wie, wann und wo über bestimmte Personen, Firmen, Produkte oder Sachverhalte in Onlinemedien berichtet bzw. gesprochen wird? Die Lösung ist ein automatisiertes und Crawler basiertes Dauermonitoring von Internetinhalten anhand von zielgerichteten Keywords. Hierbei kommt ein Crawler zum Einsatz, den man als „Suchmaschine der Suchmaschinen“ bezeichnen könnte. Solch ein Crawler greift auf unzählige andere Suchmaschinen zu, filtert die Treffer, kategorisiert diese und dokumentiert die Treffer in einem Dashboard. Der Crawler ist über Schnittstellen ebenfalls mit Sozialen Netzwerken verbunden und „saugt“ praktisch die notwendigen Details und Informationen über legale Schnittstellen aus den Datenbanken der Social Media Portale heraus.

24/7 automatisierte Internetüberwachung zu ausgesuchten Keywords und Schlüsselbegriffen mit einer innovativen Crawler-Technologie

Ein spezialisierter Crawler kann nicht nur das Internet automatisiert und dauerhaft durchsuchen und überwachen, sondern auch Content aus dem Deep Wep und dem Darknet herausziehen.

Man hat ebenfalls die Möglichkeit anhand der Einstellungen im Crawler festzulegen, welche Quellen (z.B. bestimmte Homepages, Blogs, Foren …) regelmäßig (z.B. täglich) nach Schlüsselbegriffen zu durchsuchen sind und welche wiederum nur beispielsweise alle 2 Wochen oder dergleichen.

Man erhält durch ein zielgerichtetes Dauermonitoring von ausgesuchten Inhalten somit zeitnah die Möglichkeit auf etwaige kritische oder risikobehaftete Inhalte und Treffer reagieren zu können … beispielsweise durch geeignete Personenschutz- oder anderweitige Schutzmaßnahmen.

Wichtig in diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass man sich ausschließlich rechtskonformer Mittel und Wege beim Crawler – gestützten Dauermonitoring bedienen darf. Ein illegales „Anzapfen“ von Datenbanken mag technisch möglich sein, ist allerdings mit der deutschen Rechtsprechung nicht vereinbar. Selbst dann nicht, wenn man ein mögliches berechtigtes Interesse hat und beispielsweise Leib und Leben einer Person oder Familie schützen möchte.

Immer wichtiger wird es auch für Eltern, die Aktivitäten ihrer Kinder im Internet und hier auch speziell in Sozialen Netzwerken zu monitoren. In den meisten Fällen wo höchstpersönliche und private Informationen von vermögenden Familien in die Öffentlichkeit gekommen sind, haben die Kinder unbedacht und naiv Details mit ihren vermeintlichen Freunden auf Social Media geteilt haben. Dies kann zum Beispiel ein geplanter Urlaub mit der Familie sein, ein neues Feriendomizil das die Familie kürzlich erworben hat oder die Erweiterung des Familienfuhrparks um einen neuen Sportwagen.

Löschung persönlicher und kritischer Inhalte im Internet

Grundsätzlich ist es wichtig, kritische Inhalte zeitnah zu identifizieren, um so möglicherweise einer Weiterverbreitung der sensiblen Details und Daten entgegenwirken zu können; beispielsweise durch die Entfernung, Löschung oder Verdrängung dieser Informationen.

Auswahlkriterien für professionelle Anbieter

Worauf sollte man bei der Auswahl eines Anbieters für die Crawler gestützte Dauerüberwachung von Onlineinhalten achten? Ein kleiner Auszug nachfolgend … gern beraten wir Sie eingehend und umfassend in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch:

• Ein Angebot von EURO 50 oder wenigen hundert EURO im Monat für ein 24/7 Internetmonitoring sollte Sie skeptisch machen. Hier gilt es in der Regel: „Was nicht viel kostet, kann auch nicht viel taugen!“
• Schauen Sie sich genau an, was in dem Servicepaket alles enthalten ist!
• Wie lange gibt es den Anbieter bereits am Markt? Was ist sein Kerngeschäft?
• Auf welche Services ist der Anbieter spezialisiert? Ist es beispielsweise ein klassischer Social Media Monitoring Anbieter oder hat er auch einen Security und Risk Management Hintergrund?
• Müssen Sie selbst das Dashboard bedienen oder stellt Ihnen der Anbieter einen fachlich fundierten Analysten oder gar ein Analystenteam an die Seite?
• Verspricht Ihnen der Anbieter, dass er ALLES überwachen kann und dass es keine Einschränkungen bzw. Beschränkungen gibt? Hier sollten Sie ganz vorsichtig sein, denn wenngleich auch Vieles technisch möglich ist, so ist es noch lange nicht rechtlich einwandfrei!
• Unterzeichnen Sie eine Vertraulichkeitserklärung (NDA) mit dem Anbieter, bevor Sie über vertrauliche und höchstpersönliche Inhalte sprechen!
• Sitzt der Anbieter in Deutschland oder im Ausland? Wo speichert der Anbieter seine bzw. Ihre Daten?
• Nutzt der Anbieter zur Übermittlung von Reports und vertraulichen Unterlagen einen verschlüsselten Übermittlungsweg?
• Ist der Anbieter in Ihrer unmittelbaren Nähe ansässig?
• Bietet der Anbieter Ihnen an, vertrauliche Unterlagen und Reports ggf. auch persönlich vorbeizubringen?


Sicherer Umgang mit sozialen Netzwerken

13.12.2016

Die sozialen und beruflichen Netzwerke gehören zu den am schnellsten wachsenden Online-Aktivitäten überhaupt. Wie jede fortgeschrittene Technologie so hat auch Social Media seine Vor- und Nachteile. So wie man hier z.B. selbst Informationen finden kann, ist es für andere Nutzer auch möglich, Informationen zu finden, welche wiederum zweckentfremdet und missbraucht werden können.

Social Media Awareness ist daher in der heutigen Zeit eine der höchsten Prioritäten zum Schutz von Unternehmen, des Individuums und der Privatsphäre.

Höchstpersönliche private Daten, sensible Unternehmensdaten und weitere Informationen landen viel zu oft im Netz und stellen ein Sicherheitsrisiko dar.

Risikofaktor Nummer Eins in den sozialen Netzwerken ist die Preisgabe der eigenen Identität und die hiermit verbundenen privaten Informationen. Cyber-Kriminelle können solche Daten sammeln und für kriminelle Zwecke verwenden. Social Media Awareness ist ein Schritt hin zur eigenen Sicherheit. Das Internet ist eine Brutstätte für Kriminelle, denen es oft viel zu einfach gemacht wird. Passwortdiebstahl, ID-Diebstahl, den Hackern sind keine Grenzen gesetzt, sofern man diese nicht selber setzt. Social Media Awareness arbeitet daran, das Verhalten des Nutzers der sozialen Netzwerke zu ändern und das Hauptaugenmerk auf die Sicherheit der eigenen Daten zu legen.

Auch wenn ein Nutzer selbst keine sensiblen Informationen postet, so kann, z.B. durch Tagging diese Information (Aufenthaltsort, Aktivität, reale Namen, wenn der Nutzer ansonsten ein Pseudonym nutzt, Geburtsdatum in “Happy Birthday” Postings, und vieles Weitere) der Öffentlichkeit zugänglich sein. Man kann nicht verhindern, was Facebook- oder Snapchat-Freunde posten, daher sollte sich die Sicherung der Privatsphäre auch auf die Überwachung der direkten Verbindungen und „Freunde“ konzentrieren.

Scams auf Social Media

Scams sind in den sozialen Netzwerken sehr verbreitet. Jeder Facebook-Freund kann theoretisch morgen zur Gefahr für die eigene Sicherheit werden, wenn sein Konto gehackt wurde und dieser Zugang zur Liste der Verbindungen gibt, sowie sämtlichen Daten, die ansonsten nur Freunden bekannt sind. Wohnort und Geburtsdatum sind die ersten Daten, die man für andere unsichtbar halten sollte, auch für die eigenen Freunde.

Die Webseiten selbst legen keinen allzu großen Wert auf Datenschutz. Jeder Nutzer stimmt zunächst den AGB zu, diese befreien den Betreiber der Webseite von einem großen Teil der Sorgfaltspflicht und legen die Verantwortung für Inhalte und Datenschutz in die Hände des Nutzers.


Reichenlisten: Millionäre und Milliardäre in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz

30.11.2016

Ist die Veröffentlichung von Vermögensinformationen und Details durch die Presse und Medien, sowie privaten Blogs und Foren zulässig?

Manch einer würde sich gerne in einer der zahlreichen und jährlich erscheinenden Reichenlisten wiederfinden; andere wiederum eher nicht.

Renommierte Magazine und Medien wie beispielsweise Manager Magazin, Bilanz, Forbes, Magazin, Handelsblatt, Wirtschaftswoche, Die Welt, Wikipedia, Der Spiegel und viele andere Online und Print Medien publizieren oder zitieren sogenannte Reichenlisten. Lokale Newsportale und Zeitungen publizieren ebenfalls solche Listen wie z.B. „Die Reichsten aus NRW“, „Die reichsten Düsseldorfer“, „Die Reichsten aus Niedersachsen“ und so weiter.

Ist die Veröffentlichung in Reichenlisten nun zulässig oder kann man dagegen etwas tun?

Manch einem Vermögenden ist eine derartige Veröffentlichung und Zurschaustellung jedoch ein Dorn im Auge. In der jüngsten Vergangenheit sind einige Fälle publik geworden, wo sich manch einer versucht hat dagegen juristisch zur Wehr zu setzen.

Beispielsweise versuchte ein Unternehmer aus der Lebensmittelindustrie vor einigen Jahren sich per Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung seines angeblichen Gesamtvermögens im Manager Magazin zur Wehr zu setzen: Leider jedoch ohne Erfolg.

Das damals zuständige Landgericht verneinte dies allerdings mit der Begründung: „Eine mit der Veröffentlichung verbundene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei nicht zu erkennen. Das Vermögen, das Personen insbesondere durch ihre erfolgreiche Unternehmertätigkeit erwerben, trägt zur erheblichen Bekanntheit und zur zeitgeschichtlichen Bedeutung der Betroffenen bei. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über solche Personen gibt der Pressefreiheit Vorrang vor dem Schutz der Privatsphäre. Insbesondere dann, wenn weitere Details zum Vermögen und/oder zum Lebensstil der Betroffenen bereits durch andere Quellen der Öffentlichkeit bekannt bzw. einfach und schnell in Erfahrung zu bringen sei.“

Anders mag das Urteil möglicherweise ausfallen, wenn ein Vermögender stets darauf bedacht war, Privates auch privat zu halten und die Öffentlichkeit stets gemieden hat. Dies ist leider in vielen Fällen nicht der Fall, da so manch einer ganz bewusst die Öffentlichkeit sucht, um auf sich aufmerksam zu machen und seinen „Marktwert“ zu steigern. Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. tragen das Ihrige dazu bei.

„Große Vermögen sind keine reine Privatsache!“

Das Landgericht blieb beim vorgenannten Fall dabei, dass Vermögen ab einer bestimmten Größe „von der Privat- in die Sozialsphäre“ übergehen.

Bei den Vermögensangaben handelt es sich in der Regel um grobe Schätzungen der jeweiligen Redakteure bzw. Journalisten. In den aller seltensten Fällen stimmen die Angaben mit den tatsächlichen Vermögenswerten überein. Dies kann man nun durchaus zum Anlass nehmen und juristisch gegen eine fehlerhafte Veröffentlichung vorgehen. Allerdings setzt dies voraus, dass man dann u.U. gegenüber dem Gericht die wahren Vermögenswerte komplett offenlegen muss. Hinzu kommt, dass man mit einer Klage auch immer das Interesse der Öffentlichkeit erregt … was wiederum kontraproduktiv für den Schutz der Privatsphäre ist.

Damit man als Betroffener zielgerichtet und bestmöglich gegen die Veröffentlichung seines Namens und seiner Vermögenswerte vorgehen kann, so muss man zunächst auch wissen, auf welchen Listen man letztendlich geführt wird und wie die dort getätigten Angaben sind. Diese Erkenntnis kann nur eine umfassende Onlinerecherche beispielsweise im Rahmen eines OSRINT – Open Source Risk Intelligence Prozesses bringen. Hierbei werden erfahrene Analysten und Researchexperten damit beauftragt eine weitestgehend komplette Aufstellung aller Listen in Onlinemedien zu erstellen; nebst Nachweise zu den Quellen durch entsprechende Screenshots und Url – Adressen.

Unzählige Onlinemedien publizieren oder zitieren, mal mehr und mal weniger genau, die Listen der reichsten Menschen aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg und anderen Ländern.

Einige wenige Beispiele sind hier exemplarisch aufgeführt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_500_reichsten_Deutschen

https://de.wikipedia.org/wiki/The_World’s_Billionaires

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_300_Reichsten_in_der_Schweiz_und_Liechtenstein

https://de.wikipedia.org/wiki/Chronologie_der_reichsten_Deutschen

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_reichsten_Österreicher

TOP10 Liste “Die reichsten Österreicher in 2010”

TOP100 Reichenliste Deutschland 2010

TOP100 Reichenliste Deutschland 2013

http://forbes.at/die-forbes-reichenliste-2016/

http://www.affenblog.de/die-100-reichsten-internet-unternehmer/

http://www.trendtop500.at/die-reichsten-oesterreicher/

Liste der 500 reichsten Deutschen – Wikipedia

http://financial-personal-trainer.trust-wi.de/2015/01/reichsten-deutschen-2015-top-100-werden-mit-aktienfonds-immer-reicher/

http://www.trust-wi.de/reich-reicher-am-reichsten/die-100-reichsten-deutschen-serie-teil-i.html

http://immobilien.trust-wi.de/2014/01/die-reichsten-deutschen-in-2014-teil-1/

http://karriere-mit-stil.trust-wi.de/2013/01/die-reichsten-deutschen-2013-teil-1/

http://www.bilanz.ch/300-Reichste-live?view=Rangliste&page=list&row_pos=&sel_jahr=v13

http://www.spiegel.de/wirtschaft/reichen-ranking-quandt-familie-leidet-unter-dem-vw-skandal-a-1056316.html

http://www.manager-magazin.de/lifestyle/artikel/die-reichsten-deutschen-2013-albrecht-schwarz-reimann-klatten-a-926667-12.html

http://www.businessinsider.de/forbes-liste-die-reichsten-deutschen-2016-3

https://www.welt.de/wirtschaft/article145987961/Der-unsichtbare-Club-der-500-reichsten-Deutschen.html

http://www.netstudien.de/reichsten-vermoegen-deutschland.htm#.WDdXUneX_BI

http://www.netstudien.de/reichsten-vermoegen-deutschland-1913.htm#.WDdXaHeX_BI

https://www.welt.de/wirtschaft/article114003352/120-geheime-Milliardaere-in-Deutschland.html

https://gesetz-kaufen.de/tag/reichenliste

https://www.vermoegenmagazin.de/reichsten-promis/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/181482/umfrage/liste-der-top-25-milliardaere-weltweit/

Die Reimanns sind die reichsten Deutschen

http://www.bilanz.ch/das-sind-die-reichsten-deutschen-der-schweiz-507750

http://www.huffingtonpost.de/2014/01/20/vermoegen-geld-reichsten-menschen_n_4633159.html

http://www.gruenderszene.de/allgemein/deutschlands-reichste-internet-investoren

http://www.aktienhistoriker.de/reichedeutsche

http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersengeschichte-n/die-reichsten-deutschen100~print.html

http://www.stimme.de/heilbronn/wirtschaft/Sag-wo-die-Millionen-sind;art2088,3744945

Bei den vorgenannten und exemplarisch aufgeführten Quellen ist gut erkennbar, dass nicht nur renommierte Magazin und Redaktionen sich dem Thema angenommen haben, sondern auch viele lokale Redaktionen und zum Teil auch private Blogs und Foren sich für diese Angaben interessieren.

Der Mensch ist von Natur aus neugierig und sensationslüstern. Man möchte mitreden können, wieviel denn Familie X gegenüber der Familie Y wert sei oder im Laufe ihres Lebens verdient hat. Bei manchem Leser bzw. Betrachter der Reichenlisten spielt vielleicht auch der Neid eine nicht unbedeutende Rolle und hier ist steckt u.U. auch die Gefahr bzw. das Risiko. Gemäß des verwirrten Gedanken: „Warum haben die soviel und ich so wenig?“ oder „Die haben doch genug, die können auch etwas abgeben!“ oder „Ich bin mal gespannt, was denen das Leben ihres Kindes wert ist!“

Soll heißen: Auch Kriminelle schauen sich solche Reichenlisten an, um ggf. im ersten Schritt einen „guten Überblick“ zu erhalten, bei wem es sich lohnen würde einzubrechen oder wen man u.U. gar entführen oder erpressen könnte.

Letztendlich bleibt unter dem Strich nur eines: „Reichtum verpflichtet … sich auch um ein angemessenes privates Sicherheitsmanagement zu kümmern. Zum Schutz der Privatsphäre, der Identität, der Reputation, der Vermögenswerte und der Familienangehörigen!“


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